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Entgeltanpassung ab 01.11.2024 für Tarifbeschäftigte

Einzel-Rundmail 24.10.2024 07:43:07
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie gerne auf die aktuelle Entgeltanpassung für November 2024 aufmerksam machen. Gemäß der Tarifeinigung vom 09.12.2023 werden die Tarifentgelte für die Beschäftigten der Länder ab dem 01.11.2024 wie folgt angepasst: • Die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TV-L werden um einen Festbetrag von 200,00 Euro erhöht. • Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, sowie der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden um einen Festbetrag von 100,00 Euro erhöht. Die Auszahlung der erhöhten Entgelte erfolgt ab der Entgeltabrechnung des Monats November 2024. Wichtiger Hinweis: Nach dem im Rahmen der Tarifeinigung abgeschlossenen TV-Inflationsausgleich wurde für die Monate Januar bis Oktober 2024 jeweils eine Inflationsausgleichs-Monatszahlung geleistet. Diese Monatszahlung entfällt ab 01.11.2024. Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung trotz der Tariferhöhung daher in vielen Fällen nicht deutlich höher, gegebenenfalls sogar etwas niedriger ausfallen, da die Inflationsausgleichszahlung im Vergleich zu den jetzt erhöhten Entgelten steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt wurde. Für Rückfragen zu Ihrer persönlichen Gehaltsabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeitung beim Landesamt für Finanzen. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Denowell Dezernatsleitung Personal 0631 205 2340 stephanie.denowell@rptu.de

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