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Information zur korrekten Rechnungsadresse RPTU

Einzel-Rundmail 19.09.2024 12:01:36
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Das Dezernat Finanzen weist darauf hin, dass Rechnungen, die durch die RPTU gezahlt werden, zwingend die korrekte Rechnungsadresse der RPTU enthalten müssen. Link: https://rptu.de/intern/meine-rptu/finanzen/e-rechnung Rechnungen, die noch auf Universität Koblenz-Landau oder Technische Universität Kaiserslautern ausgestellt sind, werden nur noch bis 30.09.2024 akzeptiert. Ab 01.10.2024 eingehende Rechnungen ohne korrekte Rechnungsadresse werden nicht mehr ausgezahlt. Rechnungen ohne Auftragsnummer und Rechnungen zum Bestellscheinverfahren werden über MACH e-Rechnung mit der Bitte um Anforderung einer neuen korrekten Rechnung an den Bedarfsträger/Besteller/Vorprüfer geschickt. Die übrigen Fälle werden zentral durch die Abteilung 2.3 Vergabe und Beschaffung geklärt. Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnungen zwingend die Auftragsnummer, Bestellnummer oder zumindest Kostenstelle enthalten müssen, da ansonsten eine Zuordnung nicht möglich ist. Dezernat 2 Finanzen

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